AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natur Erleben gGmbH

Einleitung

Zwischen dem Gast des Haus Wildtierland und der Natur Erleben gGmbH (nachfolgend „Haus Wildtierland“) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Gast den Inhalt der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Haus Wildtierland.

Die Einrichtung Haus Wildtierland wird als Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte von der Natur Erleben gGmbH, Gehren betrieben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. spezielle Benutzungsbedingungen schließen die Einhaltung der beiliegenden Hausordnung ein.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umwelt-, Natur-, und Landschaftsschutzes, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Sports.

Zur Verwirklichung der Satzungsziele bieten wir die unterschiedlichsten Leistungen an, siehe: www.hauswildtierland.de.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages/Buchung

Nach schriftlicher Anfrage des Gastes sendet das Haus Wildtierland dem Gast den vom Haus Wildtierland unterschriebenen Beherbergungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) zu. Mit der Rücksendung des vom Gast unterschriebenen Vertrages bietet der Gast dem Haus Wildtierland verbindlich den Abschluss des Vertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an.

Gruppen müssen von wenigstens einer verantwortlichen Leiterin bzw. einem verantwortlichen Leiter begleitet werden.

2. Bezahlung              

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss des Aufenthalts per Rechnung, EC-Cash oder in bar.

3. Stornierung           

Der Gast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Haus Wildtierland maßgebend. Im Falle des Rücktritts kann das Haus Wildtierland vom Gast eine angemessene Entschädigung in der nachfolgenden Höhe verlangen:

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 4 Monate vor dem Anreisetermin möglich. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

  • bei Rücktritt unter 4 Monaten vor dem Anreisetermin werden 25 %,
  • bei Rücktritt unter 4 Wochen vor dem Anreisetermin werden 50 % und
  • bei Nichterscheinen bis zu 90 %

des im Vertrag vereinbarten bzw. im Angebot bestätigten Preises für Unterbringung, Verpflegung und weitere Leistungen erhoben, außer der Veranstalter nennt einen Ersatzveranstalter, der von Haus Wildtierland akzeptiert wird. Die Rücktrittsbedingungen gelten auch für reservierte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Der Gast ist auch bei einer vorzeitigen Abreise zur vollen Erstattung des Gesamtpreises als Entschädigung verpflichtet. Dem Gast bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem Haus Wildtierland kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Im Falle von Erkrankungen mit COVID-19, durch COVID-19 bedingte Quarantäne oder sonstige amtliche Auflagen, die einen Aufenthalt in Haus Wildtierland unmöglich machen ist eine fristlose, kostenlose Stornierung beidseitig möglich.

4. Preise   

Grundlage der Preise ist die jährlich aktualisierte Preistabelle, wenn nicht andere Preise im Vertrag vereinbart sind. Es ist Sache des Gastes, sich vor Unterzeichnung des Vertrages über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

5. An- und Abreise    

Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Räumung der Zimmer bis 9.00 Uhr und die Abreise selbst bis 11.00 Uhr erfolgen.

6. Hausordnung        

Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Hausordnung, die im Haus Wildtierland aushängt, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

Das Haus Wildtierland ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In solchem Fall behält das Haus Wildtierland seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

Die Lehrer/innen bzw. Betreuer/innen sind für Ihre Schüler/innen verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre

Schüler/innen die Hausordnung beachten.

7. Anmeldung/Schlüsselübergabe              

Bei Anreise erhält der Gast den Schlüssel für die gewählten Räume und es erfolgt eine Einweisung in die Schließanlage. Für den Fall des Verlustes des Schlüssels wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25,00 EUR fällig.

8. Mängel

Sofern die zugewiesenen Räumlichkeiten einen Mangel aufweisen, hat der Gast dem Haus Wildtierland den Mangel unverzüglich

anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

9. Haftung

Das Haus Wildtierland haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Haus Wildtierland oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Haus Wildtierland nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Haus Wildtierland nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

10. Aufrechnung       

Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Gerichtsstand      

Der Gast kann das Haus Wildtierland nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Haus Wildtierland ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Haus Wildtierland maßgebend.